Wissen ist Macht. (Francis Bacon)

Nachhaltige Zukunftsmärkte (grüne Zukunftsmärkte)

Nachhaltige Zukunftsmärkte (grüne Zukunftsmärkte) sind junge oder im Entstehen begriffene Märkte, auf denen Güter (Produkte, Dienstleistungen) gehandelt werden, die zu den Zielen und Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Dazu zählen z.B. Märkte im Bereich der erneuerbaren Energien, der Energiespeicherung, der Elektromobilität oder auch im Bereich der nachhaltigen Geldanlagen.

Nachhaltiges Wirtschaften

Nachhaltiges Wirtschaften bezeichnet das Wirtschaften im Einklang mit den Zielen und Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung. Es zielt auf ein Wohlergehen aller Menschen im Rahmen der ökologischen Tragekapazitäten der Erde und die Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen.

Eine Wirtschaft ist also dann nachhaltig, wenn sie zu Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit im Rahmen der ökologischen Tragekapazitäten beiträgt („Human development within the Earth‘s limits“).

Nachhaltigkeit

Für den Begriff „Nachhaltigkeit“ bezieht sich Borderstep auf die Definition der Vereinten Nationen. Die Idee der Nachhaltigkeit wurde 1987 von der Brundtland-Kommission wie folgt beschrieben:

Nachhaltig ist eine Entwicklung, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“

Das Konzept nimmt eine generationenübergreifende und globale Perspektive ein. Fragen der Nachhaltigkeit stellen sich sowohl auf persönlicher, lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Ebene und betreffen alle gesellschaftlichen Akteure und Gruppen, also z. B. auch Verbraucher und Unternehmen. Genauer bezieht sich die Definition auf die folgenden Aspekte:

  • Gerechtigkeit zwischen heutigen und zukünftigen Generationen
  • Gerechtigkeit zwischen den heute lebenden Menschen einzelner Länder sowie weltweit
  • Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ressourcen-, Umwelt-, Klimaschutz)
  • Bewahrung des kulturellen Erbes und Erhalt des gesellschaftlichen Produktivkapitals (z. B. Wissen, Bildung, Technologie).

Damit werden ökonomische, ökologische und soziale Zielsetzungen angesprochen. Konkret heißt das z. B.:

  • Wer die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen gefährdet, handelt nicht nachhaltig.
  • Wer Menschen- und Arbeitnehmerrechte missachtet, handelt nicht nachhaltig.
  • Wer Ressourcen verschwendet und das Klima belastet, handelt nicht nachhaltig.
  • Wer kulturelle Vielfalt und Bildungschancen ignoriert, handelt nicht nachhaltig.

Weltweite Anwendung finden in diesem Zusammenhang die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung Sustainable Development Goals (SDGs), die von den Vereinten Nationen 2015 als Zielkatalog für eine nachhaltige Entwicklung bis 2030 festgelegt wurden.

Nachhaltigkeitsinnovation

Nachhaltigkeitsinnovation meint die Entwicklung und Durchsetzung einer neuartigen technischen, organisationalen, institutionellen oder sozialen Problemlösung, die zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen wie Klimaschutz, Biodiversität, gesunden Umweltbedingungen, Armutsreduzierung etc. beiträgt. Nachhaltigkeitsinnovation ermöglicht global und langfristig übertragbare Wirtschaftsstile und Konsumniveaus.

Nutzer-Investor-Dilemma

Der Begriff des Nutzer-Investor-Dilemmas leitet sich von der Principal-Agent-Theory ab und wird oft in der Diskussion zu Energieeffizienzmaßnahmen genutzt.

Er beschreibt den Konflikt, der z.B. bei der Sanierung des Mietwohnungsbaus auftritt: In der Regel muss der Vermieter die Investitionen für Effizienzmaßnahmen (z.B. Dämmung, neue Fenster, effiziente Heizung) tätigen, ohne dies auf die Miete umlegen zu können. Der Mieter profitiert dagegen durch niedrigere Energiekosten. Dies hemmt Investitionen in Effizienzmaßnahmen.

Nutzer-Investor-Dilemma