Nachhaltigkeitsthemen in Geschäftsberichten
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Nicht-finanzielle Indikatoren im Lagebericht

Förderung von sachgerechter Umsetzung gesetzlicher Richtlinien zum Thema Nachhaltigkeit in Geschäftsberichten

  • 11/2005 - 12/2006

Eine 2003 verabschiedete EU-Richtlinie sieht vor, dass im Lagebericht von Geschäftsberichten Indikatoren zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen enthalten sein müssen, sofern diese für die Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind. Wie auch in anderen europäischen Ländern wurden daraufhin in Deutschland die gesetzlichen Regelungen für Geschäftsberichte (§§ 289 und 315 HGB) angepasst. Die neuen Vorgaben gelten erstmals für Geschäftsberichte über das Jahr 2005.

Mit dem Vorhaben sollte die sachgerechte Umsetzung der neuen Regelungen gefördert werden. Dafür wurde der Lagebericht von 80 Kapitalgesellschaften aus dem In- und Ausland auf nicht-finanzielle Indikatoren und deren Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysiert.

Das Projekt

  • ermittelte den Stand der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen in Lageberichten und identifizierte gute Bespiele,
  • ermittelte die Bedeutung einzelner Nachhaltigkeitsaspekte für den Geschäftsverlauf oder die wirtschaftliche Lage und unterstützte somit
  • die betroffenen Unternehmen wie auch die Wirtschaftsprüfer bei der Umsetzung bzw. Berücksichtigung der neuen Berichtsanforderungen.

Wichtige Ergebnisse und Erkenntnisse finden Sie in den Projektergebnissen.

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