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Nachhaltigkeit

Für den Begriff „Nachhaltigkeit“ bezieht sich Borderstep auf die Definition der Vereinten Nationen. Die Idee der Nachhaltigkeit wurde 1987 von der Brundtland-Kommission wie folgt beschrieben:

Nachhaltig ist eine Entwicklung, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“

Das Konzept nimmt eine generationenübergreifende und globale Perspektive ein. Fragen der Nachhaltigkeit stellen sich sowohl auf persönlicher, lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Ebene und betreffen alle gesellschaftlichen Akteure und Gruppen, also z. B. auch Verbraucher und Unternehmen. Genauer bezieht sich die Definition auf die folgenden Aspekte:

  • Gerechtigkeit zwischen heutigen und zukünftigen Generationen
  • Gerechtigkeit zwischen den heute lebenden Menschen einzelner Länder sowie weltweit
  • Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ressourcen-, Umwelt-, Klimaschutz)
  • Bewahrung des kulturellen Erbes und Erhalt des gesellschaftlichen Produktivkapitals (z. B. Wissen, Bildung, Technologie).

Damit werden ökonomische, ökologische und soziale Zielsetzungen angesprochen. Konkret heißt das z. B.:

  • Wer die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen gefährdet, handelt nicht nachhaltig.
  • Wer Menschen- und Arbeitnehmerrechte missachtet, handelt nicht nachhaltig.
  • Wer Ressourcen verschwendet und das Klima belastet, handelt nicht nachhaltig.
  • Wer kulturelle Vielfalt und Bildungschancen ignoriert, handelt nicht nachhaltig.

Weltweite Anwendung finden in diesem Zusammenhang die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung Sustainable Development Goals (SDGs), die von den Vereinten Nationen 2015 als Zielkatalog für eine nachhaltige Entwicklung bis 2030 festgelegt wurden.