Eschweiler, J., Großmann, S., Beucker, S., & Froese, T. (2026). Energy Sharing nach § 42c EnWG: Großes Potenzial mit Konkretisierungsbedarf. Klima und Recht, (6), 162–165.
Der Beitrag analysiert die neue Regelung des Energy Sharing nach § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Diese schafft ab dem 1.6.2026 erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Rahmen für die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbar erzeugter Elektrizität unter Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit der neue Rechtsrahmen eine praxistaugliche Umsetzung in Quartieren und anderen lokalen Konstellationen ermöglicht. Dabei werden insbesondere die Vertragsstruktur, die Marktkommunikation, die Bilanzierung, die Reststromversorgung sowie die ökonomischen und digitalen Voraussetzungen für eine praxistaugliche Ausgestaltung analysiert.
Abschließend werden die wesentlichen regulatorischen Hemmnisse und Anforderungen für eine erfolgreiche Implementierung des Energy Sharings aufgezeigt.
Energy Sharing als Baustein der Energiewende
Das Voranschreiten der Energiewende erfordert innovative Konzepte, die es ermöglichen, den wachsenden Anteil erneuerbarer Energie an der Stromversorgung besser zu nutzen sowie Bürgerinnen und Bürger und lokale Gemeinschaften zu beteiligen. Eine besondere Herausforderung ist es, Konzepte für die dezentrale Erzeugung und Weiterverteilung von erneuerbarem Strom zu entwickeln.
Ein zentraler Baustein hierfür ist das Energy Sharing, das die gemeinsame lokale Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien über Grundstücksgrenzen hinweg ermöglicht.
Den Artikel „Energy Sharing nach § 42c EnWG: Großes Potenzial mit Konkretisierungsbedarf“ können Sie in der Zeitschrift Klima und Recht 06/2026 lesen.
Energy Sharing bietet ein erhebliches Potenzial für die dezentrale Energieversorgung. Für eine breite Anwendung sind aber weitere Konkretisierungen des Rechtsrahmens erforderlich. — Dr. Severin Beucker, Borderstep Institut
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Autorinnen und Autoren
Dr. Severin Beucker ist Mitgründer und Gesellschafter des Borderstep Instituts. Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf Digitalisierung und Innovationsprozessen im Energiesektor, insbesondere der methodischen Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle, Bewertung der Ressourcenproduktivität neuer Technologien und der Schnittstelle von Smart Energy und Energieeffizienz.
Dr. Tobias Froese ist Senior Researcher in den Bereichen Sustainable Entrepreneurship und Nachhaltige Geschäftsmodelle beim Borderstep Institut. Er forscht zu nachhaltigen Geschäftsmodellinnovationen und alternativen Wertschöpfungsansätzen wie Suffizienzstrategien. Zudem untersucht er im Projekt TEN.efzn an der Uni Oldenburg die Diffusionspfade technischer und sozialer Energieinnovationen.
Zitiervorschlag
Eschweiler, J., Großmann, S., Beucker, S., & Froese, T. (2026). Energy Sharing nach § 42c EnWG: Großes Potenzial mit Konkretisierungsbedarf. Klima und Recht, (6), 162–165.
Themen
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